Der Aufnahmeantrag kann hier herunter geladen und direkt ausgefüllt werden. Den ausgefüllten Antrag bitte bei einem der Vorstandsmitglieder abgeben. Die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag sind dann bar zu entrichten.
Bei den Erwachsenen beträgt die Aufnahmegebühr 100,-€, der Jahresbeitrag 45,- € Bei den Jugendlichen beträgt die Aufnahmegebühr 15,- €, ab dem 18. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag 45,- € ab dem 14. Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag 15,- € Jugendliche von 10 -13 Jahren zahlen keinen Jahresbeitrag
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und im Besitz einer gültigen Fischerprüfung ist. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Mit Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Vereinssatzung ausdrücklich als für sich verbindlich an, bestätigt eine Kopie der Satzung erhalten zu haben und verpflichtet sich, die jeweilige Satzung einzuhalten. Jugendliche die 10 Jahre alt sind, können der Jugendgruppe beitreten, angeln dürfen Jugendliche unter 14 Jahren nur in Begleitung eines stimmberechtigten Mitgliedes. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist die vorgeschriebene Fischerprüfung abzulegen und nachzuweisen, die Mitgliedschaft endet, wenn nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz keine Fischerprüfung abgelegt wurde. Die Mitgliedschaft beginnt mit einer schriftlichen Beitrittserklärung. Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag sind bei Aufnahme zu entrichten, Minderjährige und sonstige beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.