Gewässerordnung

Das Befahren der Weiden ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Das Parken aus Ein-, Zu- und Ausfahrten ist ebenso wie das Zelten und Grillen (Pachtvertrag Sielacht) untersagt.
Fangliste und das Mitgliedsbuch sind stets am Angelgewässer mitzuführen. Die vollständig ausgefüllte Fangliste ist nach Ablauf des Jahres bei der Stempelvergabe abzugeben. Bei Nichtabgabe wird kein Stempel vergeben.

1. Aus gegebenem Anlass weisen wir eindringlich darauf hin, dass das Angeln ohne gültigen Beitragsstempel als Wilddieberei geahndet werden kann

2. Um dem Gesetzgeber gerecht zu werden, gelten ab sofort Mindestmaße der Binnenfischereiverordnung vom 06. Juli 1989 bzw. die vereinsinterne Regelung

3. Anders lautende Mindestmaße z.B. in den Mitgliedsausweisen gelten somit nicht mehr.
Mindestmaß gem. vereinsinterner Regelung sind:
Aal 45 cm     Hecht 50 cm     Karpfen 40 cm     Zander 40 cm     Schleie 25 cm     Quappe 35 cm

4. Die Schonzeiten gelten weiterhin wie folgt: Für Hecht und Zander 01. Februar bis 30. April

5. Vereinssee Horsten: Es ist untersagt die Horster- Kuhle mit Booten zu befahren, auch Belly Boote und Futterboote sind nichht erlaubt

6. Vereinssee Horsten und Etzel: An den Kuhlen in Horsten und Etzel ist eine Trockenfuttermenge von max. 500 g pro Tag und Angler erlaubt. Hierzu zählen alle Arten von Futter, es dürfen 4 Ruten mit je einem Haken und beliebigem Köder ausgestellt werden. Erlaubt ist der Fang von 3 Karpfen oder 3 Schleien pro Tag und Angler. An fließenden Gewässern sind 4 Ruten mit je einem Haken erlaubt und mit beliebigem Köder und ohne Fangbegrenzung.

7. Das Angeln mit lebendem Köderfisch, das Hältern von Fischen sowie das Aufstellen von Reusen und Aalkörben sind untersagt

8. Fischerstreben, Gewässerverunreinigungen und außergewöhnliche Verkommnisse am Gewässer sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Zusätzlich sind folgende Behörden zuständig: Landkreis Wittmund, Untere Wasserbehörde Polizeikommissariat Wittmund Zentrale 04462-8601 oder 04462-9110

Jugendliche Mitglieder von 10 bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Mitgliedes (mit Fischerprüfung) angeln und zwar mit 2 Ruten aus Friedfisch.
Jugendliche Mitglieder von 14 bis 18 Jahren (mit Fischerprüfung) dürfen mit 3 Ruten angeln (2 Ruten aus Friedfisch und 1 Rute aus Raubfisch oder 3 Ruten aus Friedfisch sowie eine Senke 1m x 1m)
Jugendliche Mitglieder, die nach dem 14ten Lebensjahr nicht die Fischerprüfung abgelegt haben, dürfen die Fischerei nicht ausüben (begründete Ausnahmen sind bis zum 18. Lebensjahr möglich)

Ordnung und Sauberkeit am Gewässer sollte für jeden selbstverständlich sein.
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